2AGB`s Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
I.
Tanzveranstaltungen und Promotion
1. Der vertraglich vereinbarte Gesamtbetrag enthält An- und Rücktransport der Technik, sowie deren Betreuung während der Veranstaltungsdauer durch den DJ Service - DJ LDA.
2. Der DJ Service -DJ LDA erhält am Veranstaltungstag eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn Zutritt zu den Veranstaltungsräumen zwecks Aufbau und Soundcheck.
3. Elektrische Anschlüsse sind unmittelbarer am Auftrittsort zur Verfügung gestellt werden und dürfen eine Belastbarkeit von 2 x 16 A und 220 V nicht unterschreiten.
4. Der Veranstalter verpflichtet sich zur Gewährleistung der Sicherheit des DJ Services - DJ LDA sowie deren Wiedergabe- und Lichttechnik von 1 Std. vor bis zu 1 Std. nach der Veranstaltung, sowie für eine sichere Abstellmöglichkeit der Fahrzeuge der Discothek in diesem Zeitraum.
5. Der Veranstalter stellt den Mitarbeitern des DJ Service - DJ LDA eine Mahlzeit lt. Angebot ihrer Wahl sowie Getränke in ausreichendem Maße kostenfrei zur Verfügung.
6. Für erforderliche Verlängerungen der vertraglich geregelten Einsatzzeit wird ein Honorar zusätzlich zum vereinbarten Gesamtbetrag in Höhe von € 25,00 pro begonnene Zeitstunde der verlängerten Einsatzdauer vereinbart. Bei Koordinierung eines Künstler (in dem Sinne) während der gebuchten Veranstaltung wird ein zusätzliches Honorar zum Gesamtbetrag von € 50,00 für jeden weiteren Künstler € 25,00 vereinbart.
7. Verträge sind binnen 10 Kalendertagen nach Erstunterzeichnung, versehen mit genehmigender Unterschrift und Stempel an den DJ Service - DJ LDA zurückzusenden. Änderungen und Ergänzungen zum Vertrag bedürfen generell der Schriftform. Als zustande gekommener Vertrag zählt auch eine Buchungsbestätigung in elektronischer Form (Email).
8. Der Veranstalter verpflichtet sich, den vereinbarten Honorar - Gesamtbetrag vollständig bis eine Stunde vor Ende der Veranstaltung und ohne Abzüge und bei gewerblichen Veranstaltern binnen 14 Kalendertagen nach Veranstaltungsdatum und ohne Abzüge auf das angegebene Bankkonto zu überweisen. Bei verspäteter oder unvollständiger Zahlung sind Verzugszinsen gemäß nach § 288 Abs. 2 BGB zu entrichten.
9. Falls keine anderslautenden Fristen vereinbart werden, ist eine Kündigung eines geschlossenen Vertrages wirksam, wenn sie schriftlich bis zum 10. Kalendertag vor Veranstaltungsdatum beim Vertragspartner eingegangen ist.
10. Fällt eine Veranstaltung durch Verschulden eines Vertragspartners aus oder kündigt er den Vertrag nicht innerhalb der o.g. Frist durch eingeschriebenen Brief schriftlich, werden ihm 80% der vertraglich vereinbarten Gesamtsumme als Vertragsstrafe in Rechnung gestellt.
11. Der im Vertrag aufgeführte Umsatzsteuerbetrag wird von dem DJ Service - DJ LDA an das zuständige Finanzamt abgeführt – entfällt – (Kleingewerbe nach §19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz)
12. Sofern nicht anders vereinbart, haftet der DJ Service - DJ LDA nicht für Gebühren Dritter (z.B. GEMA, KSK usw.), die zur Durchführung der Veranstaltung anfallen. Etwaige Gebühren für die Aufführung urheberrechtlich geschützter Werke trägt der Veranstalter. Es können auch digitale Tonträgerkopien zum Einsatz kommen.
II.
Vermietung von Ton- und Lichttechnik
1. Berechnungsgrundlage für den Mietzins bzw. das Entgelt für die dem Kunden überlassenen Geräte, technischen Einrichtungen einschließlich Zubehör und die sonstigen Leistungen sowie für die Stellung von Arbeitskräften sind die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung jeweils geltenden Preislisten des DJ Service - DJ LDA. Die dort genannten Mietpreise verstehen sich für Selbstabholer am Sitz vom DJ Service - DJ LDA, für die Mietdauer von mindestens 24 Stunden, bzw. nach Vereinbarung darüber hinaus.
2. Alle Geräte befinden sich in technisch einwandfreiem Zustand und werden in einem solchen zurückerwartet. Eine Einweisung bei Übergabe erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters. Der Mieter ist verpflichtet die Geräte auf Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen, dies bestätigt er mit seiner Unterschrift auf dem Mietvertrag. Spätere Reklamation gehen im Zweifel zu Lasten des Mieters.
3. Die Rückgabe erfolgt zu dem vereinbarten Termin und nur an unsere Mitarbeiter. Bei Nichteinhaltung einer Rückgabevereinbarung verlängert sich der Mietvertrag automatisch um 24 Stunden, anfallende Mehrkosten einer Ersatzanlage hat der Mieter zu tragen.
4. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt in dem Zustand zurückzubringen, in dem er es vom Vermieter übernommen hat. Nicht, bzw. nicht ordnungsgemäß zusammengelegte Kabel, sowie Zerstörungen und Verschmutzungen jeglicher Art des Mietobjektes, werden nach Aufwand zur Beseitigung zu dem am Tag der Abrechnung gültigen Stundensatz für Techniker berechnet.
5. Der Mieter benutzt den Gegenstand auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Während der Mietzeit haftet der Mieter für alle Schäden, die beim Gebrauch oder Gelegenheit des Gebrauchs der Mietsache an dieser oder bei Dritten entstehen. Höhere Gewalt, Einwirkung von Dritten, Brand und Diebstahl befreien nicht von der Haftung des Mieters. Die Geräte und Geräteteile sind vom Vermieter nicht versichert, daher trägt der Mieter die volle Verantwortung. Der Mieter trägt die Kosten für Reparaturarbeiten, die aufgrund Gewalteinwirkung oder unsachgemäßer Handhabung erforderlich werden. Er verpflichtet sich, eine Beschädigung eines Gegenstandes dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen und keine Reparaturversuche zu unternehmen.
6. Geht ein Gegenstand verloren, oder wird er unbrauchbar, so hat der Mieter die Kosten der Wiederbeschaffung und alle in diesem Zusammenhang stehenden Kosten zu zahlen. Wir behalten uns vor, auf entsprechende Kautionsleistungen zu bestehen.
7. Der Vermieter haftet nicht für Umsatzverluste, eingeschränkten Veranstaltungsbetrieb oder sonstige Einbußen, die auf mangelnde Funktion oder Ausfall eines Gegenstandes zurückzuführen sind. Schadensersatzansprüche sind auf Auftragswerthöhe begrenzt.
8. Unsere Beschallungsanlagen können Pegel produzieren, die zu Hörschäden beim Publikum führen können. Nach DIN 15 905 Teil 5 hat der Veranstalter/Mieter die Pflicht, den Pegel zu messen, eine Überschreitung des gesetzlichen Grenzwertes zu verhindern und die Messung zu protokollieren.
9. Eine Weitervermietung unserer Geräte und eine Benutzung durch Dritte ist ohne ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters untersagt.
III.
Schlussbestimmungen
1. Der Mieter/Kunde ist damit einverstanden, dass der DJ Service - DJ LDA die aus der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes ausschließlich für geschäftliche Zwecke speichert und verwendet, darunter zählt auch die Veröffentlichung von angefertigte Bilder der Veranstaltung für Referenzzwecke auf der Webseite www.dj-lda.de. Fühlt sich der Kunde dadurch in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt ist dies dem DJ Service - DJ LDA telefonisch oder in elektronischer (Email) bzw. schriftlicher Form mitzuteilen. Die betroffenen Bilder werden dann gelöscht.
2. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem Zweck der Bestimmung entsprechende. 3. Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen dem DJ Service - DJ LDA und dem Mieter/Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. 4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig oder nichts anderes vereinbart, Marienberg, Sachsen.
DJ Service - DJ LDA • Reifland - Eppendorfer Straßen13 • 09514 Pockau-Lengefeld • Deutschland
Telefon: 037367-399613• Handy/Whatsapp: DJ-LDA - Neu: 015222080860
e-Mail: dj-lda@email.de • Web: www.dj-lda.de